Re: Anhängerkupplung an Typ 14


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Geschrieben von Peter R. am 23. Oktober 2004 09:25:04:

Als Antwort auf: Re: Anhängerkupplung an Typ 14 geschrieben von Roland Bader am 22. Oktober 2004 09:19:01:

>Hallo Peter,
>bist Du dir da ganz sicher, daß man eine AHK mit Typenschild nicht
>eintragen lassen muß, also auch keine TÜV-Anmahme?
>Das ist mir ganz neu, ich war bisher der Meinung, daß man das generell
>abnehmen und eintragen lassen muß.
>Gruß Roland

das ist seit diesen jahr neu. laut unserem Dekra mann.. in sachsen ist dekra die bösen.. grins.
nee im ernst wenn du nen Palkette dran hast muß die AHK nicht in die Papiere eingetragen werden. weil du hat normalerweise alles auf der plakette stehen und in den Papieren eine werksfreigabe. zb gebremst bis 600kg ungebremmst 400 kg.. oder so.
und in der ahk ist nochmal ne Numemr mit wellenlinie eingeschlagen....
frag deinen Prüfingeur... der wird das selbe sagen.... hofft man.



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