Re: Anhängerkupplung an Typ 14
Geschrieben von Roland Bader am 22. Oktober 2004 09:19:01:
Als Antwort auf: Re: Anhängerkupplung an Typ 14 geschrieben von Peter R. am 20. Oktober 2004 22:16:13:
Hallo Peter,
bist Du dir da ganz sicher, daß man eine AHK mit Typenschild nicht
eintragen lassen muß, also auch keine TÜV-Anmahme?
Das ist mir ganz neu, ich war bisher der Meinung, daß man das generell
abnehmen und eintragen lassen muß.Gruß Roland
- Re: Anhängerkupplung an Typ 14 Peter R. 23.10.2004 09:25 (0)