Ergänzung hierzu...


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Geschrieben von AHK-Spezi am 17. Oktober 2004 12:56:56:

Als Antwort auf: Re: Anhängerkupplung an Typ 14 geschrieben von Udo Dreisörner, IG Lippe am 17. Oktober 2004 10:27:47:

...zum Eintragen beim TÜV reicht eine Kopie der Einbauanleitung. Typenschildnummer auf der AHK sollte mit der Einbauanleitung übereinstimmen. Häufig fehlt das Typenschild oder ist unleserlich - die Hersteller liefern meistens KEINE Typenschilder nach (hat u.a. haftungsrechtliche Gründe).

Auf der Veterama gibt es allerdings einen Ungarn, der fertigt alle Typenschilder nach, mit und ohne (eingeschlagenen) Text, so auch die Standardtypenschilder von Westfalia, PEKA und Oris.

Auf der AHK selbst ist das Prüfzeichen auch nochmals eingeschlagen - das wird vom TÜV aber nur selten überprüft. Trotzdem sollte auch hier alles korrekt sein und die Nummern übereinstimmen. Ich weiß nicht, ob Käfer- und Karmann-AHK unterschiedliche Nummern haben. Schlagzahlen haben übrigens viele Leute, aber nur wenige die Wellenlinie, die dazugehört...


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