Re: Erfahrungen mit Vollgutachten (inkl. Oldtimer-) und neuer Brief ???


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Geschrieben von Olaf Dörnenburg am 20. August 2004 13:19:18:

Als Antwort auf: Re: Erfahrungen mit Vollgutachten (inkl. Oldtimer-) und neuer Brief ??? geschrieben von Tobias Ebner am 20. August 2004 11:28:26:

Hi,

hier noch ein paar Infos zur Unbedenklichkeitsbescheinigung:

"Für den Antrag auf Ausfertigung eines Fahrzeugbriefes im Rahmen der Zulassung Ihres Fahrzeugs kann von der Zulassungsbehörde eine Auskunft aus dem zentralen Fahrzeugregister gefordert werden. Mit dieser Auskunft wird bescheinigt, ob das Fahrzeug eingetragen ist und ob es als gesucht vermerkt ist.

Richten Sie Ihre Anfrage mit folgenden Angaben
Namen und Anschrift
Grund der Anfrage
Hersteller des Fahrzeugs
Fahrzeug-Identifizierungsnummer (Fahrgestellnummer) einschließlich Vor- bzw. Endzeichen
Herkunftsland
Unterschrift

schriftlich an das Kraftfahrt-Bundesamt, 24932 Flensburg,
oder per Telefax (04 61) 3 16-16 50 bzw. 3 16-28 00.

Für die Auskunft erheben wir eine Gebühr in Höhe von 10,20 Euro je Fahrzeug (zuzüglich 4,00 Euro Nachnahme- und Zahlscheinentgelt). Die Gültigkeit der Auskunft aus dem Zentralen Fahrzeugregister ist auf einen Monat ab dem Ausstellungsdatum befristet."

hier gibt´s das Unbedenklichkeitsformular zum
Download

schoene Gruess und viel Erfolg

Olaf



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