Re: 165


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Geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 12. August 2003 15:15:22:

Als Antwort auf: 165 geschrieben von Benno am 12. August 2003 09:15:47:

>Hallo
>
>lasst doch mal die Diskussion mit dem Katalog von Süddeutschland (jop, da kommen wir her). Dies ist eine Richtlinie uns sonst nix, das heisst der Prüfer trägt nach eigenem Ermessen ein oder nicht. Somit kann man auch sehr wohl KG mit Holzlenkrad Leemrz Felgen ... und H Kennzeichen fahren. Und das sogar im strengen Bayern.
>Der Karmann hatte 4.5 er Felgen, der Käfer nur 4 er. 165 bekommst Du anstandslos eingetragen. Sind aber sehr gross und verlängern die Übersetzung. Wenn Du eine
>Briefkopie brauchst, melde dich hier wieder. Kannst Du von mir gerne haben.
>
>Gruss
>Benno


Hallo Benno!

da stimmen aber ein paar Aussagen nicht so ganz:
1. Der KG Typ 14 hatte bis Modelljahr 196? 4Jx15er Felgen.
2. 165er Reifen verändern nichts an der Übersetzung. Wieso auch? 165 bezeichnet doch die Breite des Reifens, also 165 mm. An der Übersetzung würde man etwas ändern, wenn man Niederquerschnittsreifen (z.B. 185/55R15 >> 55 % der Breite zur Höhe) oder Felgen mit anderem Durchmesser (z.B. 5 J x 14 >> = 14 Zoll Durchmesser) montieren würde.

Ralf:
Es gibt einen Freigabe-Katalog von VW, den der TÜV/TÜH vorliegen hat. Da soll der Prüfer mal reinschauen.

Gruß
Andreas
KGCS



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