Re: Nachweis für Lackierung


[ Karmann-Ghia Forum ]


Geschrieben von Frank Werz am 31. August 2002 10:09:37:

Als Antwort auf: Nachweis für Lackierung geschrieben von Katrin am 30. August 2002 23:52:32:

Hallo,

anbei der Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern
des TÜV Süddeutschland

Kapitel I: KAROSSERIE/ ÄUSSERES ERSCHEINUNGSBILD

Lack
1. Eine Originalität im Farbton kann nicht gefordert werden, d.h. auch ein pinkfarbener Citroën 11CV kann akzeptiert werden.
2. Unilackierungen sind in allen Farben akzeptabel. Dies gilt auch für Metallic-Lacke und Zweifarbenlackierungen. Mehrfarbenlackierungen dürfen jedoch nur dann
anerkannt werden, wenn original solche angeboten wurden.
3. Gemusterte Lacke und Motive (Paintbrush) werden nicht anerkannt, ausgenommen
sind z.B. Reklamemotive auf Lieferwagen „aus der Zeit“ oder ihnen nachempfundene
Aufschriften etc. (z.B. Historische Coca-Cola-Werbung).
4. Der Lack muß sich in einem ordentlichen Zustand präsentieren. Originale Patina und kleinere Kratzer oder Minidellen sind in kleinerer Zahl akzeptabel. Die Zustandsnote „DREI“ ist für eine positive Begutachtung ausreichend. Grundsätzlich gilt: je älter das Fahrzeug, desto mehr Schönheitsfehler sind möglich.
5. Eine „Rostlaube“ kann demnach nicht positiv begutachtet werden, auch wenn die
Zuteilung der HU-Plakette gem. § 29 StVZO möglich wäre. Durchgerostete Türen,
Radläufe, Hauben, etc. stehen also im Gegensatz zu einer Betriebserlaubnis als
Oldtimer.

Du kannst den ganzen Anforderungskatalog von mir per Mail bekommen.

Gruss
Frank Werz



Antworten:


[ Karmann-Ghia Forum ]