letztes STVZO Schmankerl


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Geschrieben von Benno am 10. August 2002 13:08:34:

Als Antwort auf: ich geb´s auf. geschrieben von Benno am 10. August 2002 10:13:56:

hier noch eine kleine Ergänzung,
die zeigt wie einfach der Sachverhalt mit
Umbauten ist:
Jede bauliche Veränderung am Fzg die zur Gefährdung von
Verkehrsteilnehmern führen KANN, führt zum Erlöschen der
Betriebserlaubnis. Weiss den STVZO § nicht, kann Ihn aber
raussuchen.
Dazu gehört also eindeutig ein fliegender Gepäckträger und
z.B. ist daher es auch nicht möglich, einen Airbag austragen
zu lassen um ein Sprotlenkrad zu montieren. Dies führt zur
Gefährdung des Fahrers, und der gehört auch dazu.Dieses
Beispiel haben wir hier bei uns ewig geprüft.
Nat. gibt es "Spezialanbieter" dies so etwas machen, vor Gericht
hat dies aber keine Bedeutung und belangt wird der "Umbauer"

Gruss
Benno

P.S: Aus dem leider so strikten Bayern





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