Rechtslage Kraftfahrzeugbrief


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Geschrieben von Frank Neu IG-FHVW am 14. Februar 2007 18:47:46:

Hallo!

Ich bräuchte mal eine kurze Rechtsberatung zum Thema Kraftfahrzeugbrief. Es geht um folgendes:

Ich habe im April 2001 meinen 1960er Karmann mit abgelaufenem braunem Brief wieder in Verkehr gebracht, d.h. der alte Brief wurde entwertet, ein neuer weißer ausgefertigt und das Fahrzeug zugelassen. Damit ich den alten Brief wieder mitnehmen konnte bat man mich um einen formlosen Antrag, gekostet hat das nichts – warum auch.

Im Oktober 2006 habe ich jetzt noch einen 1971er VW Käfer, ebenfalls mit abgelaufenem Brief neu zugelassen. Jetzt wollte die Zulassungsstelle von mir 30,70 Euro dafür, daß sie mir den alten Brief nicht einziehen sondern ihn mir zurückgeben. Hat mich zwar erstaunt und geärgert aber ich wusste es nicht besser und habe gezahlt – hätte ja sein können, daß sich die Rechtslage seit 2001 verändert hat.

Heute hat meine Schwester nun wegen einem Umzug ihr Auto ummelden müssen (kein Oldie) und hat daher einen neuen EU-Brief bekommen. Als sie um Herausgabe des alten weißen Briefes bat wurde das ohne Antrag und Kosten bewilligt.

Kann mir das einer von Euch erklären? Waren die 30 Euro nun rechtens oder nicht?

Für Eure Hilfe vorab ganz herzlichen Dank!

Grüße
frank



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