Re: Rote Heckleuchten GESUCHT, BJ 73


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Geschrieben von Lars Schmitt am 20. November 2001 13:28:13:

Als Antwort auf: Re: Rote Heckleuchten GESUCHT, BJ 73 geschrieben von Markus Weber, KGCS am 20. November 2001 10:57:09:

# Vorsicht, die Teile sind nicht erlaubt. Nur Fahrzeuge bis Baujahr 69 dürfen
# rotes Blinklicht haben. Manchmal werden die Rückleuchten mit einer " in
# etwa den Bestimmungen entsprechende Blinklichtleistung" aber vom TÜV
# eingetragen.

Moins.

Also bei meinem Re-Import war das so: Vorführung, Eintragung, Beantragung einer
Ausnahmegenehmigung beim Regierungspräsidium, diese wurde erteilt, dann noch
ein Stempelchen im Brief, erst dann waren die Dinger legal. Irgendwo hab' ich
gelesen, daß man - wie oben beschrieben - vor 1969 keine Genehmigung braucht,
die Leuchten aber auch danach eingetragen werden können, wenn eine Umrüstung
auf Gelb einen für den Fahrzeughalter unvertretbaren Aufwand bedeuten würde.
Im Falle Ghia wäre der Aufwand wohl vertretbar, deswegen bin ich froh, daß o.g.
Arbeiten der Vorbesitzer hat machen lassen. Mein Cabrio ist von 1971. Aber wie
gesagt, die Dinger mußten vom RP einzelgenehmigt werden. Als ich den Wagen auf
meinen Namen zulassen wollte, hat die 'nette' Zulassungstussi gemeint: 'Den
kann ich nicht zulassen, die roten Rückleuchten sind nicht genehmigt'. Ich hab
sie seinerzeit auf die letzte Seite blättern lassen, auf dem der Stempel vom
RP war, dann ging's. Von daher weiß ich, wie sehr die Zulassungsstellen auf
diese Ausnahmegenehmigung warten.

Man, was hab' ich jetzt wieder getextet ;-)

Luftgekühlte Grüße

Lars





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