Re: es droht flensburg ??


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Geschrieben von Michael Bär am 12. September 2005 16:39:39:

Als Antwort auf: es droht flensburg ?? geschrieben von Lars Schmitt am 12. September 2005 14:01:59:

Weil Du verpflichtet bist, das Fahrzeug innerhalb, d.h spätestens zum Ablauf der Plakettenfrist wieder dem TÜV o.ä. vorzuführen, auch wenn das Fahrzeug nicht bewegt wird. Ist unserem Bekannten vor Jahren mal mit 'nem Einachshänger passiert, der in der Scheune 10 Jahre versteckt war, beim Abmelden am Straßenverkehrsamt ist ihm eine stolze Rechnung präsentiert worden. Es gab auch Punkte! Es kann nämlich nicht plausibel versichert werden, daß das Fahrzeug nicht doch öffentlich bewegt wurde!
Ausweg: Mit roter Nummer zum Tüv und zwei Jahre (abzüglich Überziehung) abnehmen lassen (wenn's geht ;-)). Der TÜV meldet dann in der Regel die Überziehung nicht dem STVA. Pech nur bei beispielsweise 1,5 Jahren Überziehung, dann gilt die Plakette nur ein halbes Jahr, zumindest hier in NRW!

Nicht vergessen: das Saisonkennzeichen verlängert keine TÜV-Frist!!

Gruß Michael
(mein alter Herr war 35 Jahre bei den Überwachern tätig (grins...))


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