Possible, but not so easy I think...


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Geschrieben von Jörg Fischer am 30. Juni 2005 12:45:24:

Als Antwort auf: ich habe Sie nodig... geschrieben von Boris930 am 29. Juni 2005 09:19:49:

If papers are lost, you can of course get new papers from German authorities. It is comparably easy when the car is still licensed and registered at some German city, but in your case it is definitely not.

I am not 100% sure, but I suggest doing the following:

Get in contact with the former owner in Germany, who actually had the car registered on his name. The old owner has to file that the papers are lost ("eidesstattliche Versicherung"), and new papers have to be applied at the German "Kraftfahrtbundesamt" in Flensburg (www.kba.de) which is the central authority in Germany. They will issue new papers after they check that the car has not been stolen.

You will have to check the whole procedure with the authorities in advance, so have the former owner help you.

Best regards

Jörg


Please read the following (source see link below):

Ersatzfahrzeugbrief (Dienstleistung)

Fahrzeugbrief – Ersatzbrief bei Verlust
Grundsätzlich gilt:

Ein Ersatzbrief wird von der Kfz-Zulassungsstelle ausgestellt, wenn Sie nachweisen, dass Sie den Fahrzeugbrief nach der Zulassung auch erhalten haben. Dieser Nachweis muss lückenlos sein, d.h. die Übergabe des Fahrzeugbriefes von der Zulassungsstelle bis zu Ihnen muss lückenlos nachgewiesen werden.

Warum?

Weil nur so gewährleistet ist, dass kein Dritter z.B. eine Bank, eine Leasinggesellschaft, ein Fahrzeughändler, etc.) den Fahrzeugbrief und somit Rechte am Fahrzeug hat.

Ein Ersatzfahrzeugbrief wird von der Verwaltung grundsätzlich nur dann erstellt, wenn diejenige Person persönlich erscheint, die den Brief zuletzt nachweislich besaß. Dies wird in aller Regel der Fahrzeughalter sein, kann aber z.B. auch der Käufer des Fahrzeuges sein. Diese Person muss eine Erklärung an Eides statt abgeben; eine Bevollmächtigung Dritter ist grundsätzlich nicht möglich.

Bevor die Zulassungsstelle den Ersatzbrief aushändigen darf, wird der verlorene Brief aufgeboten. Aufbieten bedeutet, dass der verlorene Brief an das Kraftfahrtbundesamt in Flensburg gemeldet und von dort im Verkehrsblatt veröffentlicht wird.

Auf diese Weise können alle, die eventuell Briefe besitzen, (z.B. Banken, Leasinggesellschaften, Händler, etc.) aufgrund der Veröffentlichung im Verkehrsblatt innerhalb von 14 Tagen Einwände gegen die Aushändigung des Ersatzbriefes erheben, wenn sie selbst im Besitz des Fahrzeugbriefes sind.

Das komplette Aufbietungsverfahren dauert im Normalfall ca. 8 Wochen (kann im Einzelfall länger sein!).

Der Ersatzbrief bleibt zunächst bei der Zulassungsstelle. Wenn der verlorene Fahrzeugbrief im Verkehrsblatt veröffentlicht ist und niemand innerhalb der 14-Tages-Frist Einwände erhoben hat, kann der Ersatzfahrzeugbrief von der Zulassungsstelle ausgehändigt werden.

Sonderfälle:

Sie haben Ihr Fahrzeug verkauft bzw. Sie wollen es in den nächsten 8 Wochen verkaufen und haben den Fahrzeugbrief verloren.

Falls Sie den Käufer bereits kennen und dieser im gleichen Zulassungsbezirk wie Sie wohnt, beantragen Sie den Ersatzbrief Voraussetzungen siehe oben); der Ersatzfahrzeugbrief bleibt erst bei der Zulassungsstelle liegen. Das Fahrzeug kann jederzeit auf den Käufer umgemeldet werden. Die Zulassungsstelle sendet dem Käufer den Ersatzfahrzeugbrief zu, sobald die Aufbietungsfrist (siehe oben) abgelaufen ist.
Falls Sie den Käufer bereits kennen, und dieser nicht im Zulassungsbezirk wie Sie wohnt, erstellt „Ihre" Zulassungsstelle statt eines Ersatzfahrzeugbriefes eine Karteikartenabschrift und eineUnbedenklichkeitsbescheinigung. Damit kann der Käufer das Fahrzeug sofort bei jeder deutschen Zulassungsstelle anmelden. Im Rahmen der Anmeldung erstellt die neue Zulassungsstelle den Ersatzfahrzeugbrief und händigt ihn nach Ablauf von ca. 6 Wochen an den Käufer aus.
Falls Sie den Käufer noch nicht kennen, beantragen Sie den Ersatzbrief (Voraussetzungen siehe oben). Sobald Sie den Käufer kennen, teilen Sie der Zulassungsstelle mit, an wen Sie das Fahrzeug verkauft haben.
Wohnt der Käufer im gleichen Zulassungsbezirk, kann er das Fahrzeug auf seinen Namen ummelden; die Zulassungsstelle sendet dann den Fahrzeugbrief nach der Aufbietungsfrist an den Käufer.
Wohnt der Käufer nicht im gleichen Zulassungsbezirk, sendet die Zulassungsstelle den Fahrzeugbrief an die für den Käufer zuständige Zulassungsstelle. Das Fahrzeug kann dann dort sofort umgemeldet werden. Die neue Zulassungsstelle sendet dann nach der Aufbietungsfrist den Ersatzfahrzeugbrief an den Käufer.
Sie haben den Fahrzeugbrief verloren und sind in einen anderen Zulassungsbezirk umgezogen?
In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, statt eines Ersatzbriefes eine Karteikartenabschrift und Unbedenklichkeitserklärung bei der urprünglichen Zulassungsstelle zu beantragen. Damit können Sie das Fahrzeug sofort bei jeder deutschen Zulassungsstelle auf Ihren Namen ummelden. Im Rahmen der Ummeldung erstellt die neue Zulassungsstelle den Ersatzfahrzeugbrief und händigen ihn nach Ablauf von ca. 8 Wochen an Sie aus.

Diese Informationen entstanden mit freundlicher Unterstützung der Stadtverwaltung Mainz.







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