Re: ASU heißt jetzt AU.....und ist lt. StVZO erst ab dem 01.07.69 erforderlich


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Geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 12. April 2005 13:30:28:

Als Antwort auf: Re: Asu ab welchem Baujahr notwendig geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 12. April 2005 13:08:46:

§ 47 a StVZO (StraßenVerkehrsZulassungsOrdnung):

"(1) Die Halter von Kraftfahrzeugen, die mit Fremdzündungsmotor oder mit Kompressionszündungsmotor angetrieben werden, haben zur Verringerung der Schadstoffemissionen das Abgasverhalten ihres Kraftfahrzeuges auf ihre Kosten nach Maßgabe der Anlage XIa in regelmäßigen Zeitabständen untersuchen zu lassen. Ausgenommen sind

1. Kraftfahrzeuge mit
a) Fremdzündungsmotor, die weniger als vier Räder, ein zulässiges Gesamtgewicht von weniger als 400 kg oder eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von weniger als 50 km/h haben oder die vor dem
1. Juli 1969 erstmals in den Verkehr gekommen sind;
....."

Gruß
Andreas
KGCS





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