Re: StVZO
Geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. März 2005 15:02:01:
Als Antwort auf: StVZO geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. März 2005 14:11:38:
"§ 23 StVZO
Zuteilung der amtlichen Kennzeichen
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(1 c) Auf Antrag wird für ein Fahrzeug, das vor 30 Jahren oder eher erstmals in den Verkehr gekommen ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt wird und gemäß § 21 c eine Betriebserlaubnis als Oldtimer erhalten hat, ein amtliches Kennzeichen nach Anlage V c zugeteilt (Oldtimerkennzeichen)....."