Re: 50 Jahre Karmann... - Einfuhrbestimmungen für ausländische Gäste mit eigenem KG?


[ Karmann-Ghia Forum ]


Geschrieben von Pascal Diedenhofen am 04. Februar 2005 14:40:42:

Als Antwort auf: 50 Jahre Karmann... - Einfuhrbestimmungen für ausländische Gäste mit eigenem KG? geschrieben von Jörg Fischer am 04. Februar 2005 12:45:53:

Hallo Jörg,

Ich hab mich mal ein bisschen schlau gemacht:

=======Zum event 50 Jahre Karmann Ghia möchten u.a. einige Australier (!) und US-Amerikaner ihre Fahrzeuge mitbringen. Hier stellt sich die Frage, was für die Ein- und Ausfuhr zu beachten ist, z.B.
US-amerikanische Versicherung gültig? -> dort sind ja die Fahrer versichert, und nicht die Fahrzeuge!)
Muß/kann eine Zusatzversicherung abgeschlossen werden - hier oder in den USA (oder Australien)?

>>>>>>>Eine Versicherung die den ganzen Europa-Raum abdeckt gibt es nicht. Man müsste wissen wie und wo die Wagen ankommen werden. Per Schiff oder Flugzeug, in einem deutschen oder ausländischen Schiff/Flughafen .
Die Versicherungen müssen nämlich im Ankunftsland in einer Zollagentur abgeschlossen werden. Haftpflicht ist ok, Kasko wird nicht angeboten. Wenn die Wagen direkt in Deutschland ankommen, braucht nur eine Versicherung abgeschlossen werden. Kommt der Wagen z.b. in Antwerpen im Hafen an, muss jeweils eine Versicherung pro Land abgeschlossen werden durch welches der Wagen bewegt wird (also Belgien, Holland + Deutschland). Häääääh!

=======Darf mit USA-/Australien-Kennzeichen gefahren werden?

>>>>>>> Ja.


=======Welche Zollformalitäten sind erforderlich? Wird eine Kaution bei Einfuhr verlangt?


>>>>>>>Es gibt 2 Möglichkeiten:

Man kann einen Zeitweiligen Import anmelden (z.b. 14 Tage). Autos die älter als 30 Jahre sind haben einen Zollsatz von 0% (super). Die jüngeren 10% (vom Wertbetrag den ein Sachverständiger festgelegt hat). Die MWSteuer muss aber in einer Zollagentur gezahlt werden.

Zweitens kann man vom Amerikanischen/Australischen Zoll eine Bescheinigung anfragen dass der Wagen und sämtliche Wertsachen für einen ‘Touristic Event’ z.B. für 14 Tage nach Europa kommen. Dies setzt jedoch voraus dass der Wagen angemeldet ist, und über TÜV, Versicherung usw. verfügt Mit dieser Bescheinigung dürfte der Zoll keine Probleme machen.

=======Was ist zu beachten, wenn das Fahrzeug hier verkauft wird?
>>>>>>>?

=======Wer etwas weiß, möge sich bitte kurz bei mir melden!

>>>>>>>Diese Infos habe ich von einem Kumpel der Versicherungskaufmann ist und auch ‘connections’ zu einer Zollagentur hat. Alle Infos treffen für Luxemburg zu, und dürften wohl nicht viel anders als in Deutschland sein.

=======Gruß Jörg

>>>>>>>Typ34 Greis aus Letzebuerg, Pascal





Antworten:


[ Karmann-Ghia Forum ]