H-Kennzeichen und die Kfz-Steuer


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Geschrieben von Ede Kowalski am 24. September 2001 12:18:54:

Hallo!

Ich würde gerne mal wissen, ob man bei der vorübergehenden Stillegung eines Fahrzeuges mit H-Kennzeichen zum Zwecke des Winterschlafs auch anteilig die Kfz-Steuer zurückbekommt?

Oder drückt man pauschal 375 DM pro Jahr ab und basta?

Warum gibt es egentlich keine Mischung aus H- und Saisonkennzeichen?

Danke für Eure Mühe.

Ede


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