Re: was passiert, wenn der


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Geschrieben von Hans Kamphausen am 24. März 2004 20:37:25:

Als Antwort auf: was passiert, wenn der geschrieben von Udo Dreisörner, IG Lippe am 24. März 2004 12:32:19:

Grüß Dich Udo, ich möchte auf Deine Frage folgendes antworten: wenn ein bestellter Sachverständiger vom Gericht oder einer sonstigen Stelle beauftragt wird, ein Gutachten abzugeben, dann steht da immer so ungefähr folgendes: nach besten Wissen und Gewissen habe ich folgendes Gutachten erstellt u.s.w. Du kannst dann keinem Gutachter am Rock flicken, es sei denn, man kann ihm nachweisen das er wissentlich bewußt was falsches sagt. Und das tun wir doch nun wirklich nicht, wenn einer zu mir kommen würde und mich um Hilfe bittet, einen Karmann anzusehen und mich fragt: würdest Du dieses Fahrzeug kaufen?
Grüße aus dem wieder schneienden Ulm und auf ein Wiedersehen in diesem Jahr mit "meinem" mit H Kennzeichen und alter-neuen Armatur, übrigens von Lars Neuffer ganz toll gemacht; Hans



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