ich empfehle...


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Geschrieben von Jörg Fischer am 24. März 2004 20:08:51:

Als Antwort auf: Rückbank im US-Karmann geschrieben von Wolfgang Müller am 24. März 2004 19:00:47:

...es nicht ohne Eintragung zu machen. Ich bin kein Jurist, aber tatsächlich hast Du mit Rückbank keine ABE. Im Falle eines Unfalls KÖNNTE die Versicherung den Versicherungsschutz verweigern. Bei einem Bagatellschaden wird sie dies nicht tun, aber wenn Du (was jedem passieren kann) einen (Personen-)Schaden von z.B. 300.000,- Euro anrichtest, dann wird die Versicherung versuchen, möglichst nicht zahlen zu müssen (und dabei jede Möglichkeit in Betracht ziehen, die sie hat) bzw. sie wird Dich in Regreß nehmen.

Dies ist auch der grund, warum ich vom Mißbrauch einer 07er Nummer ("tägliches Fahren zur Arbeit") abrate.

" es wird hinten sowieso niemand sitzen " - dann laß' ihn doch so wie er ist!

Gruß Jörg


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