Dann muß sich der Experte vom Käufer...


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Geschrieben von Jörg Fischer am 24. März 2004 14:39:48:

Als Antwort auf: was passiert, wenn der geschrieben von Udo Dreisörner, IG Lippe am 24. März 2004 12:32:19:

...bestätigen lassen, daß dieser (der Experte) für nichts haftbar gemacht werden kann.

Es soll sich hierbei ja nicht um eine gewerbliche Tätigkeit als Sachverständiger handeln, der tatsächlich ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug bewertet, sondern um eine unterstützende Hilfeleistung beim Fahrzeugkauf.

Viel besser ist eine entsprechende vertragliche Vereinbarung mit dem VERKÄUFER des Fahrzeugs, in welcher die Mängel des Fahrzeugs festgehalten, aber ggf. auch die Mängelfreiheit bescheinigt wird. Und wer dies vom Verkäufer nicht erhält, und sich nicht selbst eine entsprechende Beurteilung zutraut, der ist dann eben auf die tatsächliche (gewerbliche) Hilfe eines Gutachters angewiesen, gegen entsprechende Bezahlung natürlich. Und bei der Auswahl des Gutachters ist dann wieder der Käufer gefragt, in dem er nicht irgendwen nimmt, sondern jemanden, der nachweislich Karmann-Erfahrung mitbringt.

100% Sicherheit ist NIE zu bekommen, aber ein potentieller Käufer kann zumindest das Risiko, einem Blender aufzusitzen, verringern.

Gruß Jörg


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