Re: Fahren mit Nebelscheinwerfern


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Geschrieben von Axel Franke am 02. März 2004 19:34:20:

Als Antwort auf: Re: Fahren mit Nebelscheinwerfern geschrieben von Rolf-Stephan Badura, IG Südheide am 02. März 2004 10:02:37:

Hallo Leute,
nur daß hier nichts durcheinander gewürfelt wird....

>Nebelleuchten sind für Nebel unter 50m - ansonsten müssen sie ausgeschaltet bleiben.
>(auch wenn das manche Autofahrer anders sehen - oder gar cool finden).

das stimmt so nicht, denn Nebelscheinwerfer dürfen bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee eingeschaltet werden. Da kann man dann geteilter Meinung sein, wann man sich erheblich in der Sicht beeinträchtigt fühlt;-)))
Am anderen Ende des Autos sitzt die Nebelschlußleuchte und die darf NUR bei Nebel mit Sichtweiten unter 50m (ca.von Leitpfosten zu Leitpfosten auf Landstrassen)eingeschaltet werden. Gleichzeitig gilt dann eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Gelle Markus ????


Luftgekühlte Grüsse
Axel F.



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