Re: Kennzeichen StVZO


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Geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 29. Februar 2004 10:09:44:

Als Antwort auf: Kennzeichen geschrieben von nicole wiebusch am 28. Februar 2004 14:56:11:

>Hallo! weiß jemand ob ich bei H-Kennzeichen nur eine gewisse Anzahl von Buchstaben und Zahlen haben kann????Blöde Frage???? Na ja, ich bin in der glücklichen Lage im Landkreis WA-FKB im Internet ein Wunschkennzeichen reservieren zu können.....
>Gruß Nicole


Hallo Nicole!

Nach Anlage Vc zu § 60 Abs 1 d StVZO (also der Straßenverkehrszulassungsordnung) - Muster und Maße der Oldtimerkennzeichen -sind für einzeilige Kennzeichen (das normale längliche Kennz.) max. SIEBEN Ziffern zulässig.

Zwar sind auf zweizeiligen Kennzeichen (Kuchenblech, wie beim Käfer) bis zu acht Ziffern zugelassen, aber vorne hat man beim Karmann immer ein einzeiliges Kennzeichen, also max. SIEBEN Ziffern.

Mit Ziffern sind gemeint,
Beispiel:
AB KG 14 H
hier sieht man 7 Ziffern, aber das H zählt nicht mit (gem. Abschnitt 4 zu Anlage Vc zu § 60 Abs 1 d StVZO).
Somit wäre z.B. möglich: AB KG 143 H
also 7 Ziffern plus H
das kann anders aussehen, wenn der Zulassungbezirk einen kürzeres oder längeres Kürzel hat, z.B. F wie Frankfurt a.M. oder FFB wie Fürstenfeldbruck.

OK?

Aber: Es gibt eine Begrenzung der Kennzeichengrösse (520 mm) und der Grösse der Ziffern. Das hier darzustellen, ist aber nicht möglich. Nur so viel: EURO-Kennzeichen und 8 Ziffern (incl. H) geht wohl kaum.

Bei mir ging: AB KG 14 H, alles andere war einfach zu gross und hätte nach Engschrift verlangt, die aber in diesem Falle nicht zulässig ist. Zudem auch noch blöde aussehen würde.

Also: Am besten telefonisch mit der Zulassungstelle klären bzw. mehrere Kennzeichen reservieren (wenn das kostenlos möglich ist, denn oft wird keine Gebühr für das Reservieren, sondern nur für die Vergabe verlangt [10,20 EUR]).

Hoffe "etwas" Licht in den Dschungel geworfen zu haben ;-)

Gruss
Andreas
kgcs.de






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