Udo hat recht - und Du hast (leider) ein ebay-Problem...Aber Du willst ja Hilfe!


[ Karmann-Ghia Forum ]


Geschrieben von Jörg Fischer am 21. Januar 2004 12:08:48:

Als Antwort auf: Karamnn Ghia Kauf geschrieben von Hans-Niki Mayer am 20. Januar 2004 12:18:02:

...denn Gebote sind natürlich bindend. Du hättest (theoretisch) die Chance gehabt, den Verkäufer nach allen Details zu fragen, und auch die Möglichkeit gehabt, den Wagen zu besichtigen.

Der Verkäufer bietet einen Schlachtwagen bzw. ein Restaurationsobjekt. Der Verkäufer sichert Dir keine Eigenschaften zu, aus dem Anzeigentext läßt sich m.E. NICHT ableiten, daß der Karmann komplett bzw. vollständig ist. In Anbetracht der Umstände verstehe ich Deine ursprüngliche Frage nicht, warum der Käufer im Preis "runtergehen" soll. Du hast das Auto "so wie es ist" ersteigert, Du schreibst selbst: "ich hatte den Wagen eine 1/2 Stunde vor Schluß entdeckt und dann geboten. Es war eine Bauchentscheidung". Der Meinung "Die Beschreibung klingt eigentlich ganz gut" kann ich mich nicht anschließen, auch die Bilder sprechen dagegen. Aufgrund des Zustands des Karmanns ist der Ersteigerungspreis so gut wie nebensächlich, weil bei der erforderlichen Restaurierung 1000 Euro mehr oder weniger kaum ins Gewicht fallen werden.

Dir ist das passiert, was fast jedem Oldieliebhaber auch schon passiert ist. Du dachtest, "so ein Angebot kommt (so schnell) nicht wieder". Im Lauf der Jahre erkennt man, daß dem nicht so ist. Der vielgeschriebene Satz "das bessere Auto ist der bessere Kauf" trifft übrigens in der Praxis fast immer zu.

Aber Du hast Dich ja nicht an das Forum gewandt, weil Du belehrt werden möchtest, sondern weil Du Hilfe brauchst. Vielleicht hilft Dir das (es ist meine rein subjektive Meinung):

1. Schäme dich nicht, oder fühle Dich nicht schlecht, weil hier jeder der Meinung ist, Du hast einen Fehler gemacht. Den meisten Autoschraubern und Oldieliebhabern geht es am Anfang so wie Dir!

2. Du hast rund 1000 Euro für das Auto bezahlt, das Geld wird Dich nicht ruinieren (auch wenn es "Lehrgeld" sein sollte). Du bekommst immerhin einen Gegenwert dafür, auch ein Schlachtwagen ist sein Geld wert. Wieviel, läßt sich erst nach eingehender Besichtigung sagen.

3. Versuche der Sache etwas positives abzugewinnen. Vielleicht stellt sich bei einer Besichtigung heraus, daß das Auto so schlecht gar nicht ist, oder daß einige (seltene) Teile noch sehr gut sind. Der Motor z.B. (immerhin ist er eingetragen) könnte eine sehr niedrige Kilometerleitung haben, und damit sogar besser sein als ein ausgelutschter Originalmotor.

4. Du solltest nicht versuchen, dem Verläufer Arglist oder Täuschung nachweisen zu wollen, um aus dem Vertrag herauszukommen. M.E. stehen diese chanchen eher schlecht. Besser ist es, eine Einigung mit dem Verkäufer zu erreichen, dafür gibt es mehrere Möglichkeiten:

a) Du kaufst das Fahrzeug und entscheidest Dich für eine Restaurierung. Kannst und willst Du die erforderliche Summe von ca. 8.000 bis 20.000 Euro (ganz grob geschätzt!) dafür aufbringen? Laß' Dich von Deinen VW-Spezialisten beraten, und erkundige Dich nach den Ersatzteilpreisen!

b) Du kaufst das Fahrzeug und entscheidest Dich gegen eine Restaurierung. Dann könntest Du den Wagen weiterverkaufen, entweder als ganzes oder in Teilen. Wenn Du den Wagen anbietest (Oldtimer-Markt, VW-Scene, hier im Teilemarkt, usw.), z.B. für VHB 1500,- Euro, wirst Du einen marktgerechten Preis erzielen. Mein Tip: fotografiere den Wagen in allen Details, möglichst digital, und versende an potentielle Käufer vorab die Fotos per e-mail. Das erspart Dir und dem Käufer ggf. eine ganze Menge Zeit.

c) Du kaufst das Fahrzeug NICHT. Dann müsstest Du Dich mit dem Verkäufer gütlich einigen, ggf. durch Zahlung einer Summe X, um vom Vertrag zurückzutreten. Diese Variante eignet sich besonders, wenn Du "kalte Füße" bekommen hast, und Dir z.B. den Zeitaufwand für einen Weiterverkauf (Auto holen, unterstellen, inserieren, usw.) ersparen möchtest. Vergiß nicht, diesen Auflösungsvertrag SCHRIFTLICH zu machen, Dir eventuelle Geldzahlungen quittieren zu lassen, und Dir bestätigen zu lassen, daß ALLE Ansprüche des VERLÄUFERS an DICH damit abgegolten sind.


Für Dich eignet sich ggf. eher ein Fahrzeug im Zustand 3, d.h. im ordentlichen Alltagszustand. Schau mal nach entsprechenden Anzeigen...

Gruß Jörg

Bitte schreib' uns allen doch auf jeden Fall, wie es weitergegangen ist / weitergeht!




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