Re: NEUEN fahrzeugbrief beantragen???


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Geschrieben von Hartmut Tamm am 18. November 2003 10:05:27:

Als Antwort auf: NEUEN fahrzeugbrief beantragen??? geschrieben von Dennis am 17. November 2003 00:43:50:

>hi
>was brauche ich da von dem VERKÄUFER, wenn der KG keinen BRIEF hat??
>WAS kostet mich der spas???
>mfg
>dennis
Hi Dennis.
Ist bei mir schon ein paar Jahre her, aber ich versuche mal meien Erinnerungen zum besten zu geben.

Also ich brauchte damals eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom KBA (Kraftfahrtbundesamt Flensburg), den Kaufvertrag in dem der Verkäufer zusichert
Eigentümer und Besitzer zu sein und diese Rechte auf Dich als Käufer rechtmäßig überträgt. Dann das TÜV Gutachten (falls lange abgemeldet). Da hatte ich damals diverse Probleme, da man beim TÜV sagte "ohne Brief keine TÜV" und beim Zulassungsamt "ohne TÜV kein Brief". Die Beschützende Werkstätte müß Dir das Gutachten aber auch ohne Brief ausstellen. (Aufgrund welcher Unterlagen erinnere ich leider nicht mehr) Wenn Du mehr Fragen hast, maile mich ruhig an, ich versuche dann noch genauers aus meinen Unterlagen herauszulesen.




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