Verstellbare Vorderachse, H-Kennzeichen und TÜV
Geschrieben von Christian Wolf am 11. November 2003 17:10:33:
Hi miteinander,
ich war gerade beim TÜV und habe mich mal erkundigt, ob ich an meinem Karmann mit H-Kennzeichen eine verstellbare Vorderachse anbauen darf. Grundsätzlich spricht da nicht gegen, aber der TÜVler braucht ein Gutachten was mindestens 20 Jahre alt ist. Nun meine Frage:
Wurden vor 20 Jahren schon Achsen verkauft und verbaut, und wenn ja welche, und wer hat ein Gutachten ???
Ich sage schon mal Danke.
Gruß Chris
- Das TÜV Gutachten ist nicht das Problem Markus Weber, KGCS 12.11.2003 12:35 (1)
- Re: Das TÜV Gutachten ist nicht das Problem Andreas Grün 12.11.2003 13:18 (0)
- Re: Verstellbare Vorderachse, H-Kennzeichen und TÜV Hans-Ludwig Stremmel 12.11.2003 00:52 (0)