H-Kennzeichen und Tuning


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Geschrieben von Rolf-Stephan Badura, IG Südheide am 12. August 2003 16:20:34:

Als Antwort auf: Re: Hatte JEDER "kleine" Karmann 4,5er Felgen? Ich dachte erst ab Ende 60er?! (n/t) geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 12. August 2003 15:24:05:

Hallo Andreas,

>Die "Tuningmaßnahmen" muss es nur schon damals gegeben haben,
>also zeitgemässes Tuning. Aber es muss doch nicht schon vor 20 Jahren
>eingetragen worden sein

Hmmm, wie bekannt regional bzw. von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich, aber ich
habe dies bisher auch anders als Du verstanden.

Aus dem H-Kennzeichen Katalog des TÜV-Süddeutschlands:

- Die Originalität (...) muß gegeben sein. Bei einigen Merkmalen kann im
Einzelfall davon abgewichen werden (Absprache mit dem zuständigen Oldtimer-
Fachmann).

- Anerkennungsfähige Umbauten müssen in den ersten 10 Jahren der Zulassung
erfolgt sein
(Abmeldezeiträume unterbrechen diese Zehnjahresfrist nicht),
d.h. sie müssen mindestens 20 Jahre alt sein. Sogenannte „Hot-Rod“-Fahrzeuge
werden grundsätzlich nicht anerkannt, es sei denn, der Umbau erfolgte vor mehr
als 20 Jahren. Ausnahmen sind in den Fällen möglich, in denen im
Anforderungskatalog ausdrücklich ein anderer Sachverhalt aufgeführt wird. Die
Fahrzeuge und deren Umbauten müssen immer den Vorschriften der StVZO genügen.
Z.B. sind scharfkantige Originalteile trotz Originalität nicht
zulassungsfähig.


Und noch mal zu der Reifenfrage an anderer Stelle:
Alle im Räderkatalog für den betreffenden Fahrzeugtyp aufgeführten
Umrüstungen sind möglich, auch wenn sie nicht bereits vor 20 Jahren eingetragen
waren.


H-Kennzeichen-Grüße aus Berlin



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