Re: Reifenfreigabe für 165er


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Geschrieben von Ralf Helms am 11. August 2003 13:59:32:

Als Antwort auf: Re: Reifenfreigabe für 165er geschrieben von Rolf-Stephan Badura, IG Südheide am 11. August 2003 13:30:39:

Hallo Rolf-Stephan,

das eine Reifennummer größer durchaus akzeptiert wird, habe ich auch irgendwo gelesen, ich weiß aber nicht mehr so genau, wo...

Wenn die Felgengröße im Laufe der Zeit nicht mehr geändert wurde, hätte ich ja keine Probleme... auch mit der H-Zulassung die ich nicht verlieren möchte.
Aber Versicherungsschutz (Eintrag) ist auch nicht zu vernachlässigen.

Die Seiten vom TÜV Süddeutschland werde ich diesbezüglich mal studieren..

Besten Dank ...

Wir sehen uns in Hankensbüttel


>>Hallo,
>>ich möchte auf einen 63er Coupe neue 165er Reifen aufziehen lassen.
>Hat man mir beim H-Kennzeichen-(TÜV)-Gutachten anstandlos mit reingeschreiben.
>Sind ja nicht gerade auffällige Breitreifen und verändern nicht so sehr das Erscheinungsbild.
>Irgendwo meine ich auch gelesen zu haben, dass eine Reifennummer (155->165) für
>das H-Kennzeichen tolleriert werden. Schau Dir die Dokumente vom TÜV
>Süddeutschland an. Link sollte sich schnell finden lassen...
>Oder frag den TÜV Prüfer Deines Vertrauens ;-)
>
>>Welche Felgengröße hat denn eigentlich die Originalfelge?
>>4 J 15, oder 4,5 J 15 ???
>Bei mir sind's 4,5 J 15
>
>Grüße aus Berlin


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