Re: Fragen


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Geschrieben von Matze am 26. Oktober 2002 18:37:31:

Als Antwort auf: Fragen geschrieben von Benno am 26. Oktober 2002 16:58:11:

um das ganze mal abzukürzen: unter http://www.tuev-sued.de/auto/special/urncirnqxgva.html findest du die anforderungen des tüv um ein H-kennzeichen zu bekommen, vollständiger kann man wohl nichts dazu bekommen. dieses dokument wird meiner kenntnis nach von mehr oder weniger alles deutschen tüvs als entscheidungsgrundlage hergenommen.

zum 'staatlichen': eigentlich gibt es mit dem h-kennzeichen in der nutzung keine einschränkungen. man darf damit fahren wann und wohin mal will soviel man möchte. natürlich ist es auch möglich das kfz z.b. über den winter abzumelden und später wieder anzumelden, wie bei einem normalen kennzeichen auch. es stellt sich lediglich die frage, ob sich bei der relativ geringen steuer der aufwand und die dauernden ab- und anmeldegebühren lohnen zumal dann spontane ausfahrten bei schönem wetter nicht möglich sind.

in der hoffnunf etwas weitergeholfen zu haben....

matze


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