Abnahme.


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Geschrieben von Benno am 09. August 2002 18:53:55:

Als Antwort auf: Re: Nicht Eintragen ! geschrieben von Georg / DFL am 09. August 2002 14:37:17:

Hi Georg,

da hast Du leider nicht recht, ich bin mir da 99% sicher.
Du darfst nur Geräte anbauen die abgenommen sind.
Wenn Dir der Koffer beim Crash in´s Genick fliegt oder
die Dachlast den Vordermann verletzt, ist von Dir der Nachweis
der korrekten Anbringung ... zu bringen, sonst zahlt die Versicherung
nicht. Der Hersteller des Anbaugerätes haftet für die ordnungsgemässe
Ausführung .....
ABE gibt´s nat. nicht, aber um eine Abnahme kommst Du nicht drum herum,
wenn DU es genau nimmst.

Will mich hiern icht streiten, das muss jeder selber wissen, was er sich zutraut.
Gruss
Benno


>Hi Benno,
>Dach- oder Heckgepäckträger kann man nicht eintragen lassen! Wenn Dein Heckgepäckträger ordentlich gearbeitet ist, Ralf, dann kannst Du ihn auch benutzen. Was kommt da denn schon drauf? Ein Koffer mit Schlafsäcken drin oder ein paar Klamotten. Oder einfach nur ein Koffer zur Show. Wenn der ordentlich verzurrt ist - kein Problem!
>Just my two cents,
>Georg





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