Re: Holz?


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Geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 01. August 2002 09:39:38:

Als Antwort auf: NARDI mit Gutachten geschrieben von Benno am 31. Juli 2002 13:05:01:

Hallo!

Das angesprochene Petri-Lenkrad ist aus Plaste....Holzimitat. Also im Chrashfalle nicht besser als die Original-Lenkräder, aber auch nicht schlechter. Um sowas sollte man sich angesichts des Fehlens von ABS, ESP, ASR, EFH, ESSD, 6 Airbags, Seitenaufprallschutz, Kopfstützen, teilweise Gurte, Reifendrucksensor, Bremsbelegverschleißanzeige, Regensensor für den Wischer......keinen zu dicken Kopp machen. Das Risiko ist noch etwas geringer, als auf dem Mopped....das reicht ;-)

Falls nicht.....muß man was anderes fahren....

Bernd: Besser eintragen.

Gruß
Andreas
kgcs.de


>Hallo,
>
>wesentlicher Bestandteil der ABE bei Holzlenkrädern ist die Prüfung des Splitterverhaltens.
>Keine ABE = keine Prüfung.
>Heutige Billiglenkräder haben keine ABE, weil sie eben splittern, bei Deinem Petri muss es nicht aber kann es der Fall sein.
>Ich habe mir ein NARDI Holzlenkrad besorgt. Das gibt es in verschiedenen Grössen (380-400 mm) mit ABE für Käfer. z.B. bei duw.de Mit dieser ABE bekommt man es dann beim KG eingetragen. Splittert nicht, Tüv ist happy und Versicherung auch.
>Nur so als Tip,
>Gruss
>Benno
>>Hallo Bernd,
>>>Leuchtet auch alles ein. Nur: Gibt es für diese Lenkräder
>>>irgendein Papierchen wie ne ABE oder so was ?
>>Für das Holzlenkrad gibt es keine ABE oder ein Gutachten. In den Jahren gab es so etwas noch gar nicht. Erst ab dem Petri-Lederlenkrad 832 ab 1968 gab es erste Gutachten (amtl. Prüfzeugnis).
>>>Oder reicht ein Prospekt, in dem das Lenkrad drinsteht,
>>>so als "zeitgenössisches Zubehör" ?
>>Zum Eintragen müsste das genügen. Unser Prüfer hatte nur wegen der H-Zulassung Probleme gemacht. Er wollte nicht glauben, dass es 1968 bereits das Petri-Lederlenkrad gab...
>>>Was kann ich dem TÜV-Prüfer in die Pfoten drücken ?
>>siehe oben...
>>>Oder soll ich lieber meine Momo-Lenkräder einbauen für
>>>die es eine ABE gibt und das Petri Lenkrad entsorgen?
>>Das ist wohl eine Geschmacksfrage. Normal müssen Zubehörteile, die damals nicht eintragungspflichtig waren heute auch nicht eingetragen werden (Besitzstandswahrung). Dass sich im Krisenfall alle, besonders Versicherungen, um die Bezahlung drücken wollen, ist bekannt. Da ist jedes Mittel recht. Leider muss man geltendes Recht vermehrt mit Amtshilfe durchsetzen. Also, wenn der TÜV das einträgt, kann es nicht schaden...
>>Gruß Detlef /DGK





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