Aus einem anderen Forum zum Thema Feinstaub/Fahrverbot


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Geschrieben von Michael Bär am 20. Januar 2007 18:49:46:

Fahrverbote: Stadt Köln fordert Ausnahmen für Oldtimer (19.01.2007)

In der Feinstaub-Diskussion hat die Stadt Köln jetzt ein deutliches Signal pro Oldtimer gesetzt. Egal wie der Luftreinhalteplan aussehen mag, Oldtimer sollen auch in Umweltzonen weiterfahren dürfen. Im Gespräch mit oldtimer-info sagte heute Dr. Ludwig Arentz vom Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln: „Oldtimer werden doch kaum gefahren und tragen zur Feinstaubbelastung so gut wie gar nichts bei. Warum sollte man Autos, die höchstens 2.000 Kilometer im Jahr unterwegs sind in ein Fahrverbot miteinbeziehen?“. Eine Ansicht, die vor einer Woche schon Horst Friedrich, verkehrspolitischer Sprecher der FDP, im oldtimer-info Interview vertreten hatte und über seine Fraktion jetzt ein Umdenken im Bundestag bewirken will.
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Stadt Köln fordert einheitliche Ausnahmeregelung

Auch bei Arentz hören die Bemühungen nicht an der eigenen Stadtgrenze auf, und das obwohl er selbst kein Oldtimerfahrer ist. Er fordert vielmehr generelle Ausnahmeregelungen für Oldtimer, mindestens landesweit, möglichst bundesweit: „Wir sind in Gesprächen mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung und setzen uns für eine landeseinheitliche Regelung ein. Es kann doch nicht sein, dass ich mit einem Oldtimer in Köln fahren darf und ein paar Kilometer weiter in Düsseldorf schon nicht mehr!“ Wobei die im traditionellen Clinch liegenden Städte Köln und Düsseldorf in punkto Fahrverbote zumindest auf ähnlicher Wellenlänge liegen. Düsseldorfs Oberbürgermeister Erwin will nämlich nach Berichten des „Express“ vor Erlaß eines Fahrverbots erstmal die wirtschaftlichen Folgen einer solch drastischen Maßnahme prüfen lassen und denkt nicht daran, das von Regierungspräsident Jürgen Büssow avisierte Inkrafttreten zum 1. Oktober umzusetzen. Seiner Ansicht nach wäre dies „blinder Aktionismus“.
Entscheidend ist das H-Kennzeichen
Ludwig Arentz arbeitet derweil weiter an der ganz großen, bundeseinheitlichen Regelung: „Noch im Februar werden wir das Thema im Deutschen Städtetag ansprechen.“ Aus verwaltungstechnischen Gründen sollen Ausnahmen vom Fahrverbot nicht automatisch für alle Autos über 30 Jahren gelten, sondern nur für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, denn damit würde eine zusätzliche Kennzeichnung per Plakette überflüssig. Nach dem Gespräch mit oldtimer-info wird jetzt aber auch über Ausnahmen für Autos mit 07er Kennzeichen nachgedacht.




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