Re: KG Umbau H-Kennzeichen Fähig ?


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Geschrieben von p. am 01. Januar 2007 18:49:57:

Als Antwort auf: KG Umbau H-Kennzeichen Fähig ? geschrieben von Simone am 31. Dezember 2006 19:27:50:

>Hallo! Habe meinen 67er KG Coupe mit Hilfe von Original-Cabrioteilen zum Cabrio umbauen lassen. Soll ich mit dem Kfz-Brief des Cabrios oder des Coupes zum TÜV fahren? Ist es möglich, bei diesem Umbau ein H-Kennzeichen zu erhalten? Guten Rutsch und Gruß, Simone


na wenn du nen brief vom Cabrio hast dann hast ja ne fahrgestellnummer. die muß auch im Fahrgestell sein ;-) verstehst du. es gibt da verschiedene varianten. die meisten illegal aber tausendfach gemacht gerade bei alten autos. eine legale gibt es mit Rahmentausch weil rahmen unbrauchbar und so.. ist aber viel aufwand und so mit genehmigungen und so. und eben die Karosserieumbauten noch.

wenn d er umbau so gemacht ist das man es nicht sieht ... warum nicht.
ich würde wenn ich sowas mache den Scheibenrahmen und die heckteile vom Cabrio nehmen das mit einem Coupe schön vereinen... dann die Coupe rahmennummer an die des Cabrio angleichen ;-) und zur H abnahme fahren.... und dort würde ich schweigen zu den ganzen umbauten. schaut eh keiner so genau hin. warum auch hast kein 300 tausend euro Luxusschlitten. der in Polen zusammengraten wurde und für teuer geld in deutschland wieder legal werden soll.
.... so das ist zwar so wie es hier dargestellt wurde rein offizell illegal aber so wird es des öfteren praktiziert.
du kannst natürlich auch alles schön und breit dem prüfer erklären was gemacht wurde----- ob das allerdings erfolge bringt bezweifle ich.das schlägt meist ins gegenteil über.




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