07er-Kennzeichen: Fahrzeuganzahl begrenzt ???


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Geschrieben von Jörg Fischer am 16. November 2006 21:24:42:

Heute auf der hiesigen Zulassungsstelle erlebte ich eine unangenehme Überraschung: ich wollte auf meine roten 07er-Kennzeichen 2 weitere Fahrzeuge eintragen lassen, nämlich Fahrzeug Nr. 12 und 13.

Mein rotes Fahrzeugheft ist nur für 11 Fahrzeuge ausgelegt, und ich bin davon ausgegangen, ein zweites Heft (mit den 2 neuen Eintragungen) zu bekommen.

Man teilte mir mit, daß für mehr als 11 Fahrzeuge ein neues Kennzeichen beantragt werden muß (wofür natürlich auch aufs neue Steuer und Versicherung bezahlt werden sollen). Um dies zu untermauern zeigte man mir den entsprechenden schriftlichen Erlaß des hiesigen Regierungspräsidenten (RP Darmstadt). Kopieren oder mitnehmen durfte ich diese Anweisung aber nicht.

Ich habe natürlich gleich auf der Deuvet-Homepage nachgeschaut, aber dort die genauen Regelungen zum 07er Kennzeichen nicht gefunden. Lediglich bei den "neuen Fakten" steht der Hinweis:

"Ändert sich etwas hinsichtlich der Zahl der Fahrzeuge pro Rotem 07-Kennzeichen?" * Nein, auch hier bleibt alles beim Alten.

Hier meine Fragen:

Ist die Anzahl der Fahrzeuge je rotem 07er-Kennzeichen begrenzt? Quellenangabe?

Wer von Euch hat mehr als 11 Fahrzeuge auf seinen 07er-Kennzeichen?

Wo kann ich die aktuellen Bestimmungen für 07er-Kennzeichen nachlesen?


Danke für Eure Hilfe,

Gruß Jörg


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