Re: Import aus USA (?)


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Geschrieben von Michael Bär am 13. März 2006 13:00:07:

Als Antwort auf: Import aus USA (?) geschrieben von Jutta Jubel am 13. März 2006 11:09:56:

Hallo,

Martin Scholz von „CFR-Line" (martin@cfrline.com) ist ein deutscher Agent einer Schiffahrtslinie in California, die sich auf den Transfer von Automobilen nach Europa spezialisiert hat. Er hat mir im Falle eines Reimports einer Mercedes-Pagode in einem Container sehr geholfen.
Wichtig ist nur die Zuführung des Autos an den Hafen (bei mir L.A., hat der Verkäufer vorgenommen) und die dortige Vorlage des US-Car-Titles und der Kaufurkunde („bill“), in Deinem Falle wohl die notarielle Erbbescheinigung.
Nach einem Tip von Lars Neuffer (Grüße, bitte an die Nieten denken) habe ich mir hier in Europa Antwerpen als Einschiffungshafen ausgesucht, außer der Abgabe von 6% des Rechnungswertes (zuzüglich der Frachtkosten, bei mir 750 Euronen, darauf auch 6%, da eine abgabenpflichtige Dienstleistung aus dem Nicht-EU-Ausland!!) und dem lokalen Zollagenten
Confreight Belgium N.V.
Bremenstraat 3
2030 Antwerpen / Belgium
Fax 323-5431839,
(sprechen leidlich deutsch (reicht aber aus),französisch,flämisch und englisch)
der die Zollabfertigung und Einlagerung bis zur Abholung vornimmt (Kosten hierfür ca. 400 Euronen), habe ich keine weiteren Kosten gehabt, und daher auch keine 16% Mehrwertsteuer entrichtet, die beispielsweise in Bremerhaven angefallen wäre. Einzig beim hiesigen Zollamt Bochum gab es etwas Rennerei grmpf, weil sich ein Beamter gegen die Zollbescheinigung aus Antwerpen wehrte. Die haben nämlich das Auto als archäologisches Fundstück....rofl!!! eingestuft, was ihm nicht passte. Ein anderer (vorgesetzter) Beamter hatte mich aber beruhigt aetsch und mir die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt. Als was die Belgier das Auto behandeln sei schließlich deren Sache, wenn die EU-Zollbescheinigung unterschrieben und gestempelt in Antwerpen ausgehändigt würde rtfm , sei das Auto ordnungsgemäß in die EU eingeführt und im allen EU-Ländern (natürlich in technisch entprechendem Zustand ) anmeldefähig. Es sei nach seiner Aussage noch nicht einmal eine Unbedenklichkeitsbescheinigung nötig, mit Title, §21er TÜV-Gutachten (für den Brief) und der Zollbescheinigung müsse das Straßenverkehrsamt das Fahrzeug zulassen, es sei seinerseits nur eine Kontrollmitteilung an das Zollamt nötig, die würden sich dann schriftlich mit dem Käufer in Verbindung setzen (Zollamt Hagen-Hohenlimburg/Westfalen, Stand Frühjahr 2004)

HTH
Michael
(der Pott oben hatte mein Auto gebracht...)


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