Die Artikelbeschreibung ist doch klasse! Die übernehme ich...


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Geschrieben von Jörg Fischer am 09. März 2006 15:26:58:

Als Antwort auf: Re: Kauf ein bei VEBEG....klaro...;-) geschrieben von Andreas Grün, KGCS am 09. März 2006 10:54:55:

Die Beschreibung hört sich doch so an wie eine Karmann-Beschreibung bei ebay, oder? (siehe unten, aus dem Originaltext herauskopiert) Ich werde den Text so für mein nächstes ebay-Inserat übernehmen, und "Luft-" durch "Kraft-" ersetzen.

Ich habe gerade mal hingemailt und angefragt, ob der Verkäufer die Hauptrotorblätter kurz anschrauben kann, ob Sprit drin ist, das Ding anspringt und ob ein Probeflug auf dem Gelände auch ohne Kennzeichen möglich ist...

Gruß Jörg

Auszug Verkaufstext:

Wichtige Hinweise!

- Der Verkauf erfolgt ab Standort, so wie die Luftfahrzeuge stehen.

- Dem Käufer obliegt die Beachtung, Besorgung und Erfüllung
aller Lufttüchtigkeits-, Zulassungs-, Betriebs- und Sicherheitsvorschriften.

- Die Hubschrauber wurden in der Luftfahrzeugrolle der Bw gelöscht,
durch das Luftfahrbundesamt nicht eingetragen und sind nicht
lufttüchtig. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem technischen Datenblatt
bzw. den während der Besichtigung ausliegenden Lebenslaufakten.

- Für einen Überführungsflug sind die Herstellung der Lufttüchtigkeit,
die Abnahme durch einen Prüfer Klasse 1, eine vorläufige Verkehrszulassung
und ein neues Eintragungskennzeichen erforderlich.

- Die Hauptrotorblätter wurden demontiert und sind dem Hubschrauber
beigelegt. Bei Teilzerlegung des Hauptrotorkopfes oder durch Abnahme
des Kufenlandegestells ist ein Transport im Container möglich.

- Zur Sicherung der Weitergabe aller flugsicherheitsrelevanten
Informationen (u.a. Service Bulletins) wird die VEBEG nach
Auslieferung der Hubschrauber Name, Anschrift und Tel.-Nr. des
Käufers dem Triebwerkshersteller „Turbomeca“ mitteilen.

- Ein Teil der in den Hubschraubern befindlichen Anzeigeinstrumente
enthält Tritium-Leuchtfarbe (H3 in abgedeckter Form). Der Käufer hat
die in seinem Land geltenden atomrechtlichen Bestimmungen zu
beachten.

Der Käufer erhält von der VEBEG
- ein "Bill of Sale"
- eine "Nichteintragungsbescheinigung" des Luftfahrtbundesamtes
- eine "Löschungsbescheinigung" der zuständigen Bundeswehrbehörde
- eine "Lebenslaufakte"


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