Lenkrad und


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Geschrieben von Martin am 21. November 2001 10:39:55:

Als Antwort auf: Lenkrad-Hersteller geschrieben von Peter Neukirch am 19. November 2001 11:34:28:

Hallo,

meine eigene Erfahrung ist die, daß ein zeitgenössisches Lenkrad (in meinem Falle ein Petri im Typ 34) bei der "H"-Abnahme keine Probleme bereitet. Eingetragen wurde ein Umbau jedenfalls ehedem nicht.

Es kommt sicher darauf an, einen Prüfer zu erwischen, der sich neben der Technik auch mit älterem Zubehör auskennt. Vorab nachfragen lohnt sicher, irgendwie mit einem Foto hin oder so ...

Was die Wirkung bei etwaigen Unfällen angeht, stimme ich mit Detlef überein, das es ziemlich egal ist, welches (Bakelit-)Lenkrad mir die Stirn spaltet. Machen wir uns nichts vor, die Fahrten mit einem Auto mit geringen Knautschzonen, ohne Kopfstützen, Gurtstrammer, Airbags, Seitenaufprallschutz, dafür mit spitzen und scharfen Kanten und Pedalen und splitternden Lenkrädern und Scheiben entspricht nun wirklich nicht mehr den derzeitigen Standards. Darüber muß sich jeder im Klaren sein.

Über die Haftung für Fremdschäden weiß ich nichts, hier kann ich nur die Erfahrung von Olaf zur Kenntnis nehmen. Ich meine aber mit meinem juristischen Halbwissen, daß ein Einzelnachweis, daß ein eingebautes Lenkrad auf keinen Fall diesen speziellen Unfallschaden verursacht haben kann, immer möglich sein müßte und auch Anerkennung finden dürfte.

Hilfts Dir irgendwie? Über Dein Lenkrad weiß ich leider auch nichts ...

Grüße
Martin



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